Archiv
Als erste Regionalgruppe im norddeutschen Raum wurde WCRP / Hannover im Januar 1995 gegründet. Unter den verschiedenen Initiativen, die zur Gründung geführt haben, ist vor allem ein kleiner interreligiöser Gesprächskreis hervorzuheben, der sich aus Anlaß des Golfkrieges bereits 1990 gebildet hatte. Aus diesem kleinen „Samenkorn“ wurde ein „großer Baum“: WCRP / Hannover zählt zur Zeit ca. 160 Mitglieder und Interessierte, die sich zweimonatlich zu öffentlichen Gesprächsrunden treffen.
Bei der Gründungsversammlung wurde eine Koordinierungsgruppe, bestehend aus zehn Personen, als Leitungsteam gewählt. In ihr sind alle Weltreligionen vertreten. Aufgabe der Koordinierungsgruppe ist die Planung und Durchführung aller Aktivitäten vor Ort sowie die Unterstützungen der interreligiösen Dialog- und Friedensarbeit anderer hannoverscher Gruppen und überörtlicher Einrichtungen von WCRP, besonders WCRP / Deutschland. In den Gremien dieser Organisationen ist je ein Mitglied der Koordinierungsgruppe vertreten.
In Zusammenarbeit mit dem Aktionskreis der Religionen und Kulturen Hannover hat die hannoversche WCRP-Gruppe 1997 eine 240-seitige Broschüre mit dem Titel „Religionen in Hannover" herausgeben. Ein Höhepunkt unserer bisherigen dreijährigen Arbeit war ein großes Fest der Religionen am 4. September 1997 im Rathaus der Stadt Hannover. Mit Grußworten aus verschiedenen religiösen Gemeinschaften und von Vertretern des öffentlichen Lebens, u.a. des Oberbürgermeisters Dr. h.c. Herbert Schmalstieg, sowie musikalischen Beiträgen und szenischen Darstellungen stellten wir die Broschüre der Öffentlichkeit vor.
Zu dieser Broschüre wird zur Zeit in Zusammenarbeit mit der Ev. Stadtakademie Hannover, der Kath. Erwachsenenbildung und der Arbeitsgenmeinschaft christlicher Kirchen in Hannover ein ökumenisches Projekt durchgeführt, bei dem sich die einzelnen Religionsgemeinschaften, die sich an der Erstellung der Broschüre beteiligt haben, in ihrer Synagoge, ihrem Hindu-Tempel, ihrem buddhistischen Kloster, ihren Moscheen und christlichen Kirchen vorstellen. Da die Bahá’i-Gemeinde keinen öffentlichen Gebetsraum hat, stellte ihr eine christliche Kirche - im partnerschaftlichen Geist des Projekts - einen Raum zur Verfügung.
Die Weltausstellung im Jahr 2000 in Hannover bildet einen besonderen Schwerpunkt unserer derzeitigen Arbeit. Es wurden eigens Workshops gegründet, die sich damit befassen, welchen Beitrag die Religionen - auch ohne das geplatzte Forum der Weltreligionen - zur EXPO leisten können, und Ideen verschiedendster Art zur Förderung des interreligiösen Dialogs aus Anlaß der EXPO entwickeln. Weitere Informationen hierzu: siehe unten EXPO 2000!
Wir sind offen für jede ernste Mitarbeit und laden auch Sie herzlich ein. Bitte weisen Sie auch andere auf unsere RfP-Gruppe hin!_
Bericht vom Jahresende 2008
Die Koordinierungsgruppe von RfP / Hannover tagte auf Einladung von Karsten Petersen am Donnerstag, den 10. Juli 2008 um 19.00 Uhr im Friedenshof in Niedernstöcken.
Auf der Tagesordnung stand das Veranstaltungsprogramm für das 2. Halbjahr 2008
Die nächste Sitzung findet am Mittwoch, 11. Februar 2009 um 19 Uhr im HdR statt
Der Konzeptkreis "Haus der Religionen" unter der Leitung von Pastor PD Dr. Wolfgang Reinbold
kommt zu seiner nächsten Sitzung am Montag, den 2. März 2009 um 18.30 Uhr im HdR zusammen
Der Aktionskreis Religionen und Kulturen in Hannover (AKRK) trifft sich ebenfalls im HdR
am Dienstag, den 17. Februar 2009 um 19.00 Uhr
Bei seiner Sitzung am 7. Mai 2008 wurde einstimmig beschlossen,
in Hannover einen "Runden Tisch der Religionen" zu bilden.
Die Mitglieder des AKRK-Vorstandes sind nunmehr der "Runde Tisch".
Der "Runde Tisch" arbeitet auf Grundlage der Statuten des AKRK und wird zuständig sein für die inhaltliche Arbeit des Hauses der Religionen.
Am 2. Dezember wurde im Haus der Religionen ein neuer Trägerverein für den Betrieb dieser Einrichtung gegründet. Damit soll die Kooperation von der Stadt Hannover, dem Ev.-luth. Stadtkirchenverband und der Südstadtgemeinde, der Gemeinschaft der Religionen gewährleistet und und die gemeinsame Finanzierung geregelt werden.
Am Mittwoch, dem 10. Dezember 2008, treffen wir uns um 19.30 Uhr im Haus der Religionen unter dem "Friedenslicht der Religionen"
zum Friedensgebet aus Anlaß des 60. Jahrestages der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte
Die Liberale Jüdische Gemeinde Hannover freut sich auf die Fertigstellung ihrer neuen Synagoge "Etz Chaim" (Baum des Lebens) in Stöcken und lädt ein zu einem Tag der Offenen Tür am Sonntag, 21. Dezember 2008.
Die Einweihung findet am Sonntag, 21. Januar 2009, statt; gleichzeitig wird Rabbiner Gabor Lengyel ordiniert
___________________________________________________________________________
Die Ordnung für Religions for Peace - Deutschland
ist auch für die Arbeit von RfP / Hannover maßgebend
Diese Ordnung wurde vom Geschäfteführenden Ausschuss anlässlich seiner Sitzung am 19.04.2008 in Frankfurt beschlossen. Sie tritt hiermit in Kraft.
1. Name
1.1. Der Name der Vereinigung ist: „ Religions for Peace ( RfP ) Deutschland”
1.2.“RfP” gliedert sich weltweit in RfP -International, RfP-Kontinental , RfP-National und RfP-Lokal .
2. Ziele
2.1. „ Religions for Peace ” lädt Menschen aller Religionen ein, sich gemeinsam auf der Grundlage der Friedenswerte ihrer Religion für den Frieden einzusetzen.
2.2. Die verschiedenen Wege der einzelnen Religionen auf dieses gemeinsame Ziel hin werden in ihrer Eigenständigkeit anerkannt.
2.3. Grundlage der Friedensarbeit von „ Religions for Peace ” ist die Kenntnis voneinander, das Verständnis füreinander und der Dialog miteinander.
2.4. „ Religions for Peace ” will die Bedeutung der Religionen bewusst machen, besonders im Hinblick auf Frieden, gegenseitiges Verstehen, Gerechtigkeit und Ökologie.
2.5. „ Religions for Peace ” macht es sich zur Aufgabe, den Austausch und die Zusammenarbeit zwischen jungen Menschen im Sinne der in 2.1. bis 2.4. genannten Ziele zu ermöglichen und zu fördern sowie verschiedene dazu geeignete Vorhaben im Rahmen der Jugendhilfe anzubieten und durchzuführen.
3. Mitgliedschaft
3.1. Da „ Religions for Peace “ kein Verein im rechtlichen Sinn ist, werden die natürlichen Personen, die sich bei „ Religions for Peace ” engagieren, nur nominell als Mitglieder bezeichnet. Zur Mitarbeit bei „ Religions for Peace “ sind alle eingeladen, die sich zu den in dieser Ordnung genannten Zielen bekennen.
3.2. Alle, die sich bei „ Religions for Peace “ engagieren, sollten sich nach Möglichkeit regelmäßig in unseren örtlichen Gruppen treffen. Mitglieder unter 35 Jahren gehören der „Jüngeren Generation“ an.
3.3. Die Mitglieder von „ Religions for Peace “ entrichten einen Jahresbeitrag, dessen Höhe vom Geschäfteführenden Ausschuss festgelegt wird. Mit diesem Beitrag wird die Arbeit von „ Religions for Peace “ im interreligiösen Dialog gefördert. Über den Förderverein WCRP-Deutschland e. V. kann hierfür eine Spendenbescheinigung ausgestellt werden.
3.4. Alle Mitglieder erhalten die regelmäßig erscheinende Broschüre „ RfP-INFORMATIONEN “. Diese informiert aus dem interreligiösen Dialoggeschehen, sowie über die internationalen und örtlichen Aktivitäten von „ Religions for Peace “.
3.5. Mitglieder von „ Religions for Peace “ haben bei den Jahres/Regionalkonferenzen Stimmrecht. Sie können als Delegierte an Europäischen und Internationalen Versammlungen von „ Religions for Peace “ teilnehmen entsprechend der dort festgelegten Teilnehmerzahl.
3.6. Die Mitgliedschaft kann jährlich zum Jahresende gekündigt werden.
4. Jahres/Regionalkonferenzen
4.1. Zu den in der Regel jährlich stattfindenden Konferenzen wird schriftlich eingeladen.
4.2. Ein Regularienteil ist vorzusehen mit Berichten aus „ Religions for Peace-International , -Kontinental, -National“, mit Berichten aus den örtlichen Aktivitäten sowie mit Informationen über die finanzielle Situation.
4.3. Schwerpunkt der Konferenzen sollte die inhaltliche Arbeit sein.
4.4. „ Religions for Peace “ kann nur aufgelöst werden, wenn 2/3 der Mitglieder zustimmen.
5. Der Geschäfteführende Ausschuss (GA)
5.1. Der GA von „ Religions for Peace “ besteht aus dem/der Vorsitzenden ( President ), einem/er Stellvertreter/in ( Vice-President ), dem/der Finanzverwalter/in sowie ggf. aus weiteren Mitgliedern, um möglichst die verschiedenen Religionen und Gruppierungen (Frauen, Männer, jüngere Generation) zu repräsentieren, sowie aus je einem/er Vertreter/in der örtlichen Gruppen, den/die diese Gruppe jeweils selbst benennt, sowie dem/der Koordinator/in der jüngeren Generation, sofern eine solche Gruppe besteht.
5.2. Der GA entscheidet über Anträge lokaler Gruppen auf Anerkennung als örtliche Gruppe von „ Religions for Peace “ nach Ermessen im Sinne dieser Ordnung. Unabdingbare Voraussetzung für die Anerkennung als örtliche Gruppe sind:- Die Aufnahme der Bezeichnung „ Religions for Peace -Name des Ortes oder der Region. - Übereinstimmung mit den in dieser Ordnung genannten Zielen von „ Religions for Peace“.- Anmeldung von Mitgliedern im Sinne von § 3 dieser Ordnung. Eine Mindestzahl von Mitgliedern legt der GA fest.- Der GA entscheidet auch über die Aberkennung des RfP Status einer Ortsgruppe.
5.3. Die örtlichen Gruppen sind gehalten, durch eine(n) Vertreter(in) an den GA Sitzungen regelmäßig teilzunehmen.
5.4. Der GA benennt die Vertreter/in für die übergeordneten Gremien, sowie die Delegierten für die Europäischen Konferenzen und die Weltkonferenz von „ Religions for Peace “. Dies soll unter Einhaltung der bei „ Religions for Peace “ auf internationaler Ebene geltenden Mindestquotierung erfolgen.
5.5. Der/die Vorsitzende ( President ) und sein(e) Stellvertreter/in ( Vice-President ) vertreten „ Religions for Peace “ gegenüber der Öffentlichkeit.
5.6. Der/die Vorsitzende ( President ) führt in Absprache mit dem GA die Geschäfte von „ Religions for Peace “ und bereitet die Jahres/Regionalkonferenzen vor.
5.7. Der/die Vorsitzende ( President ), der/die stellvertretende/r Vorsitzende/r ( Vice-President ), der/die Finanzverwalter/in, sowie weitere Mitglieder, die nicht die örtlichen Gruppen repräsentieren, werden vom GA für zwei Jahre gewählt.
6. Finanzen
6.1. „ Religions for Peace “ ist auf Spenden angewiesen und arbeitet nicht gewinnorientiert.
6.2. Die Gelder dürfen nur für die „ Religions for Peace“-Angelegenheiten verwendet werden (u. a. Publikationen, Verwaltung, Veranstaltungen, Aktionen, nationale und internationale Belange). Die Ausgaben sollen nur unter Beachtung der Sparsamkeit erfolgen.
6.3. Alle Einnahmen und Ausgaben müssen ordnungsgemäß verbucht werden. Die Rechnungsführung obliegt dem/der Finanzverwalter/in.
6.4. Bei der Auflösung von „ Religions for Peace “ fällt das Vermögen an „ Religions for Peace -Europa “, in Nachfolge an „ Religions for Peace-International “ bzw. in Nachfolge an eine von den Jahres/Regionalkonferenzen zu bestimmende Organisation mit der Verpflichtung, die Gelder für die Sache des Friedens und der sozialen Gerechtigkeit einzusetzen.
6.5. Bei Aberkennung des RfP Status einer Ortsgruppe oder auch bei anderweitiger Auflösung fällt das Vermögen an RfP Deutschland. Das Vermögen darf nicht auf eine andere Institution oder an eine andere dritte Person übertragen werden. Der Aktivbestand des Ortsgruppenkontos ist mit entsprechender Abrechnung unverzüglich an RfP Deutschland abzuführen und das Konto zu löschen.
7. Änderung der Ordnung
Diese Ordnung für „ Religions for Peace “ kann mit 2/3 Mehrheit der Mitglieder des GA nach Rücksprache mit ihrer örtlichen Gruppe geändert werden.
:
|
|
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
| Diese Banner wurden von dem hannoverschen Künstler Joy Lohmann entworfen. Hier geht's zu seiner Internetseite: www.joy-art.de |
|





